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Gehalt und Tätigkeitsfelder

Die wohl unangenehmste Frage bei der Jobsuche ist stets die 
nach dem Gehalt. Natürlich wissen alle von dem guten Rat, 
man solle sich nicht unter Wert verkaufen. Wie jedoch sollte 
das funktionieren ohne klare Vorstellungen von dem üblichen 
Satz?

 

Tarifliche Regelungen

In den meisten deutschen Bundesländern gelten für den herstellenden Buchhandel Tarifverträge. VERDI vertritt dabei die Arbeitnehmer, der Börsenverein die Arbeitgeber. In den Manteltarifverträgen werden beispielsweise Arbeitszeiten, Urlaub und Kündigungsfristen geregelt. Vergütungstarifverträge regeln die Höhe des Entgelts der Arbeitnehmer (Entgelttarifvertrag) sowie Sonderzahlungen wie Weihnachts-, Urlaubsgeld u.ä. Flächentarifverträge gelten für ein bestimmtes Gebiet, z.B. ein Bundesland. Große Firmen haben oft einen Haustarifvertrag, der ausschließlich für das eigene Unternehmen gilt. Von den Bundesländern, in denen es für den herstellenden Buchhandel keine tarifliche Regelung gibt, wie in Niedersachsen, Bremen und Hessen, richten sich die Verlage teilweise nach
branchenfremden Tarifverträgen.

 

cc JoshuaDavisPhotography (flickr)

Entgelttarifverträge

In den Entgelttarifverträgen des herstellenden Buchhandels wird in sechs Gehaltsgruppen unterschieden. Das Entgelt richtet sich nach der jeweiligen Gruppe, in die der Arbeitnehmer eingeordnet wird. Für den Verlagshersteller gilt die Gruppe vier. Sie steht für Tätigkeiten mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad, umfangreicher Berufserfahrung und Sachkenntnis mit dem Überblick über betriebliche Zusammenhänge. Das Entgelt steigt mit zunehmender Dauer der Firmenzugehörigkeit. Zu beachten ist, dass der Arbeitnehmer nicht ausschließlich nach seinem Berufsabschluss, sondern entsprechend seiner tatsächlich ausgeübten Tätigkeit in die jeweilige Gruppe eingeordnet wird. Folgende Entgelttarifverträge für den herstellenden Buchhandel sind über das Internet frei zugänglich:

Baden-Württemberg
Berlin und Brandenburg
Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

Informationen zu allen weiteren Bundesländern können in der jeweiligen Geschäftsstelle angefordert werden. Auf der Website von VERDI kann der gewünschte Tarifbezirk ausgewählt werden. Weitere Informationen gibt es außerdem bei den Bundes- und Landesverbänden des Börsenvereins.

 

cc vizzzual.com (flickr)

Gehalt Verlagshersteller  

Die Höhe des Entgelts unterscheidet sich in den einzelnen Bundesländern. Das niedrigste Einstiegsgehalt gilt für den Hersteller im Land Brandenburg (1.620 Euro), das höchste in Bayern (2.278 Euro). Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen (1.987 Euro) und das Land Berlin (2.130 Euro) liegen dazwischen. Nach fünfjähriger Tätigkeit sind die Gehaltsunterschiede zwischen den Ländern deutlich geringer. Das Land Berlin (2.640 Euro) und Bayern (2.696 Euro) bieten immer noch das höchste Entgelt. Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen (2.460 Euro) schließen sich an, gefolgt vom Land Brandenburg (2.008 Euro).Beim Vergleich dieser Zahlen sollten die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten beachtet werden, wodurch sich die Gehälter durchaus relativieren können. Auf der Website des Spiegels ist ein Brutto-Netto-Rechner für sämtliche Bundesländer zu finden. Ein tarifunabhängiger Entgeltvergleich für Verlagshersteller findet sich hier

 

Gehaltsverhandlungen

Wichtiger Bestandteil eines Vorstellungsgesprächs ist die 
Gehaltsverhandlung. Es gibt hierbei viel zu beachten und 
etliche Fallstricke, denen der Bewerber ausweichen sollte. 
Im Folgenden werden einige nützliche Regeln vorgestellt.

 

Bewerbung und erstes Vorstellungsgespräch

Bereits vor der Bewerbung sollte sich ein Interessent nach üblichen Gehältern seiner zukünftigen Arbeitsstelle erkundigen. Auch wenn die Firma nicht tariflich gebunden ist, stellt das Tarifentgelt der zugehörigen Branche eine sehr gute Möglichkeit dar, seinen Gehaltswunsch zu konkretisieren. Dieser konkrete Gehaltswunsch darf keinesfalls in der Bewerbung stehen, selbst wenn der Arbeitgeber dies ausdrücklich verlangt. Stattdessen sind beispielsweise folgende diskrete Formulierungen zu bevorzugen: »Auf die Höhe des Gehalts möchte ich gern in einem persönlichen Gespräch kommen«, »Ich stelle mir ein branchenübliches Gehalt vor«, »Mein Gehaltswunsch entspricht den Anforderungen der Position«. Durch diese Vorgehensweise vergrößert sich der Spielraum für spätere Gehaltsverhandlungen. Das erste Vorstellungsgespräch ist noch nicht für eine Gehaltsverhandlung geeignet. Hier wird vorerst entschieden, ob Arbeitgeber und Bewerber zukünftig zusammen arbeiten möchten.

 

Zweites Vorstellungsgespräch

Kommt es zu einem zweiten Vorstellungsgespräch, stimmen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in vielen Verhandlungspunkten bereits überein. Beide sind positiv gestimmt und haben sich für eine Einstellung bzw. einen Einstieg in die Firma entschieden. Sofern es keinen Tarifvertrag gibt, ist dies der richtige Zeitpunkt für die Gehaltsverhandlung. Beiderseitige Zugeständnisse und Kompromisse gehören zur Verhandlung und sind in einem positiven Umfeld am besten realisierbar.

Auch hier sollte der zukünftige Arbeitnehmer auf ein branchenübliches Gehalt verweisen, statt seinen Gehaltswunsch in konkreten Zahlen zu nennen. Zumindest sollte er seinem Arbeitgeber den Vortritt lassen. Dieser hat für gewöhnlich eine genaue Vorstellung, was er zu zahlen bereit ist. Kommt der Bewerber um diese Angabe nicht herum, ist es ratsam, ca. 10 % auf den realen Gehaltswunsch aufzuschlagen. Damit bleibt Raum für Verhandlungen nach unten. Keinesfalls darf man sich »unter Wert verkaufen«, es zeugt von geringem Selbstwertgefühl und erweckt möglicherweise den Eindruck, nicht ausreichend qualifiziert zu sein. Ebenfalls abzuraten ist von übertrieben hohen Gehaltsangaben, der Bewerber wirkt dadurch überheblich und gierig. Erfolgt vom Arbeitgeber ein konkretes Angebot, sollte nicht zu schnell eingelenkt werden. Gute Verhandlungspartner werden geschätzt, setzen sie doch ihre Fähigkeiten zukünftig für die Firma ein.

 

Zusatzleistungen

Grundlage für die Verhandlung sollte stets das Jahresgehalt sein. Ein Monatsgehalt kann 12 mal, 13 mal oder auch 14 mal gezahlt werden. Zudem werden oft Zusatzzahlungen wie Prämien für besondere Leistungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Kostenübernahme für Weiterbildungen, Zuschuss zur Kinderbetreuung, zur Miete oder zu den Umzugskosten gewährt. Möglicherweise gibt es zinsgünstige Mitarbeiterdarlehen, Belegschaftsaktien oder eine Gewinnbeteiligung. Geldwerte Leistungen sind ebenfalls eine indirekte Gehaltserhöhung und können durchaus dazu führen, dass eine Arbeitsstelle mit einem geringen Monatsgehalt lukrativ wird. Zu nennen sind hier u.a. die private Nutzung des Firmenwagens, des dienstlichen Mobiltelefons und/oder Laptops, zusätzliche/r Urlaubstag/e, familienfreundliche Gleitzeitregelung, Ausgleich von Überstunden, Abschluss einer Lebens-/Rentenversicherung, firmeneigene bezuschusste Kantine oder auch der vergünstigte Bezug von Büchern (besonders in Verlagen).

 

Firmeneinstieg

Im Folgenden werden zwei Möglichkeiten dargestellt, sich bereits vor Beginn der eigentlichen Erwerbstätigkeit in einer Firma zu etablieren.

 

Praktikum

Ein Praktikum ist Teil der Ausbildung an einer Hoch- oder Fachschule bzw. einer Universität. Es bietet daher eine sehr gute Möglichkeit, bereits während des Studiums seine Fähigkeiten, Leistungen und Kenntnisse in einer Firma darzustellen. Oft ist es jedoch üblich, Absolventen als Praktikanten einzustellen. In diesem Fall dient das Praktikum nicht der Ausbildung und verdrängt somit einen realen Arbeitsplatz. Die Firma geht aufgrund der befristeten 
Anstellung keine Verpflichtungen ein und profitiert von 
 einer hochqualifizierten Hilfskraft. Zudem gibt es keine 
 Praktikumsgesetzgebung, Rechte und Pflichten von 
Arbeitgeber und Praktikant sind nicht geregelt. Ein 
Bewerber sollte daher genau abwägen, ob er sich 
auf eine solche Anstellung einlässt.

 

Volontariat

Ein Volontär wird als Arbeitnehmer zum Redakteur ausgebildet. Für einen interessierten Verlagshersteller bietet es eine gute Möglichkeit, seine Kompetenzen zu erweitern. Üblich sind Volontariate bei Zeitungen, Zeitschriften oder im Lektorat eines Buchverlages. Es gibt Tendenzen, einen Volontär als Praktikanten anzusehen und ihn entsprechend vielfältig im Verlag einzusetzen. Das eigentliche Ausbildungsziel wird durch diese Vorgehensweise verfehlt. Der Interessent sollte seine Zielstellungen für das Volontariat genau definieren und vor Beginn der Tätigkeit mit seinem Vorgesetzten klären. Für Volontariate in der Zeitungs- und Zeitschriftenbranche gelten Tarifverträge und somit das Arbeitsrecht. Die Anstellung ist befristet und ein Volontariat wird nur gering vergütet.

Quellen:
» Susanne Mendack: Besser verdienen Richtig verhandeln, 
   walhalla/Fit for Business, Regensburg, Düsseldorf, 
   Berlin 2000.
» Robert B. Maddux: Erfolgreich verhandeln, Ueberreuter, 
   Manager Magazin Edition, Wien 1994.
» Barbara Schott: Verhandeln – sicher, kreativ, erfolgreich,
   Haufe, Planegg 2002.
» Ellen Braun, Steffen Hillebrecht: Gehaltsstrukturen in
   deutschen Buchverlagen, HTWK Leipzig 2007.


 Autor: Manuela Dutschke VH05

 

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